Allgemeine Geschäftsbedingungen eSignAnyWhere

Präambel

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen einen untrennbaren Teil der zwischen Ihnen als Kunden der Namirial S.p.A. Website oder Dienstleistungen namens eSignAnyWhere geschlossenen Vereinbarung dar, einschließlich aller Anwendungen, Beispieldateien, Skripte, Instruktionssätze und alle damit verbundenen Dokumentationen und Namirial im Zusammenhang mit dem Kauf und der Nutzung von Namirial-Diensten und -Software.

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Ansprüche, die aus rechtlichen Gründen zwischen Ihnen und Namirial abgeleitet werden können. Durch den Zugriff, die Nutzung oder das Herunterladen der Namirial-Dienste und -Software erklären Sie sich ausdrücklich mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

Artikel 1 Definitionen


Sofern an anderer Stelle nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, haben die folgenden Begriffe die nachstehend angegebene Bedeutung und werden sowohl in der Einzahl als auch in der Mehrzahl mit einem Großbuchstaben dargestellt:

  • Namirial: ist die NAMIRIAL S.p.A. mit Sitz in Senigallia (AN), Via Caduti sul Lavoro n. 4;
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen: diese Geschäftsbedingungen (Mod.NAM SAW11);
  • Kunde: bezeichnet den Endnutzer der Namirial-Dienste und -Software;
  • Vertriebspartner: bezeichnet die juristische oder natürliche Person, die von Namirial autorisiert ist, die Namirial-Dienste und -Software zu vertreiben;
  • Namirial-Dienste und -Software: bezeichnet die Dienste namens eSignAnyWhere und alle optionalen Zusatzdienste, die in eSignAnyWhere integriert sind (gemäß wirtschaftlich, das von Namirial oder gegebenenfalls vom Vertriebspartner vorgeschlagen wurde), einschließlich aller Anwendungen, Beispieldateien, Skripte, Anleitungen und der zugehörigen Dokumentation;
  • Zusätzliche Bedingungen: bezeichnet die Bedingungen und Konditionen aller anderen Vereinbarungen zwischen Namirial und dem Kunden;
  • Spam: entspricht der Definition auf der Spamhaus-Website;
  • Verordnung EU 2016/679: die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung);
  • Datenverarbeiter: bezeichnet die juristische Person, die personenbezogene Daten im Auftrag des für die Verarbeitung Verantwortlichen gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 verarbeitet;
  • DSV: die Datenschutzvereinbarung gemäß Artikel 28 der VO. EU 2016/679 (Mod.NAM GDPR04).

Artikel 2 Vertrag


Der Vertrag setzt sich aus den folgenden Dokumenten zusammen, die zusammen die Beziehungen zwischen den Parteien regeln:

  1. a) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
  2. b) Wirtschaftlich (Der Vorschlag/das kommerzielle Angebot/Serviceplan);
  3. c) DSV.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass er durch die Unterzeichnung des Angebots bzw. durch den Zugang, die Nutzung oder das Herunterladen der Dienstleistungen und der Software von Namirial den Vertrag akzeptiert, der für den Kunden verbindlich ist.

Sollte der Kunde mit Namirial einen anderen Vertrag über bestimmte Dienstleistungen oder Software abgeschlossen haben, der im Widerspruch zu diesen Bedingungen steht, so haben die zusätzlichen Bedingungen Vorrang.

Artikel 3 Gegenstand


Namirial gewährt dem Kunden eine persönliche, begrenzte, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz für den Zugang und die Nutzung der Namirial-Dienste und -Software nur in dem in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich erlaubten Umfang.

Artikel 4 Zustandekommen des Vertrags


Der Vertrag kommt mit seiner Unterzeichnung/Annahme durch den Kunden zustande.

Artikel 5 Pflichten und Haftung des Kunden


Der Kunde darf die Dienstleistungen und die Software von Namirial nicht für illegale Zwecke oder in einer Weise nutzen, die mit den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht vereinbar ist. Der Kunde muss 18 (achtzehn) Jahre alt oder älter sein, um sich für ein Konto zu registrieren und die Namirial-Dienste und -Software zu nutzen. Namirial gewährt dem Kunden die Erlaubnis, Inhalte und Materialien der Namirial-Dienste und -Software anzuzeigen, zu kopieren, zu verteilen und herunterzuladen, vorausgesetzt, dass der Kunde:

  1. alle Urheberrechts- und sonstigen Eigentumsvermerke auf den Inhalten und Materialien beibehält;
  2. sie ausschließlich für private oder geschäftliche Zwecke nutzt;
  3. sie in keiner Weise ändert.

Jeder Verstoß des Kunden gegen die in diesem Artikel enthaltenen Lizenzbestimmungen kann zur sofortigen Beendigung seines Rechts auf Nutzung der Namirial-Dienste und -Software führen sowie je nach den Umständen zu einer möglichen Haftung wegen Urheberrechtsverletzung.

Der Kunde darf keinen Teil oder Inhalt der Namirial-Dienste und -Software missbrauchen. Zum Beispiel darf er/sie nicht:

  1. seine Zugehörigkeit zu einer anderen Person oder Organisation falsch angeben, falsch darstellen oder verbergen;
  2. die Namirial-Dienste und -Software oder Inhalte kopieren, verändern, hosten, unterlizenzieren oder weiterverkaufen;
  3. den Quellcode von Namirial dekompilieren, zurückentwickeln, disassemblieren oder anderweitig versuchen, ihn abzuleiten;
  4. anderen die Nutzung der Namirial-Dienste und -Software oder des Inhalts unter Verwendung seiner/ihrer Kontoinformationen ermöglichen oder gestatten;
  5. auf die Namirial-Dienste und -Software mit anderen Mitteln als der von Namirial bereitgestellten oder autorisierten Schnittstelle zugreifen oder dies versuchen;
  6. Zugriffs- oder Nutzungsbeschränkungen umgehen, die eingerichtet wurden, um bestimmte Nutzungen der Namirial-Dienste und -Software zu verhindern;
  7. Inhalte teilen oder sich so verhalten, dass die Rechte am geistigen Eigentum anderer verletzt werden;
  8. versuchen, die Dienste, Software oder Hardware zu deaktivieren, zu beeinträchtigen oder zu zerstören;
  9. die Serverinfrastruktur oder die API missbrauchen;
  10. sich an Kettenbriefen, Junk-Mails, Schneeballsystemen, Spamming oder anderen unerwünschten Nachrichten beteiligen;
  11. gegen geltendes Recht verstoßen.

Artikel 6 Inhalt


Der Kunde behält alle Rechte und das Eigentum an seinen Inhalten. Namirial beansprucht keine Eigentumsrechte an diesen Inhalten.

Namirial benötigt für den Betrieb und die Aktivierung der Namirial-Dienste und -Software bestimmte Lizenzen für die Inhalte des Kunden. Wenn der Kunde Inhalte auf die Namirial-Dienste und -Software hochlädt, gewährt er Namirial eine nicht-exklusive, weltweite, gebührenfreie, unterlizenzierbare und übertragbare Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung, öffentlichen Darstellung, Verbreitung, Änderung, öffentlichen Aufführung und Übersetzung der Inhalte, die als Reaktion auf benutzergesteuerte Aktionen erforderlich sind (z. B. wenn der Kunde sich entscheidet, seine Inhalte mit anderen zu teilen). Diese Lizenz ist nur für den Zweck des Betriebs oder der Verbesserung der Namirial-Dienste und -Software bestimmt. Namirial wird nicht auf die Inhalte des Kunden zugreifen, diese ansehen oder abhören, es sei denn, dies ist für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich.

Der Kunde sichert zu und gewährleistet, dass er alle Rechte an den von ihm übermittelten Inhalten besitzt oder anderweitig kontrolliert, dass die besagten Inhalte wahrheitsgemäß und korrekt sind und dass die Nutzung der vom Kunden gelieferten Inhalte nicht gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder gegen geltende Gesetze verstößt. Der Kunde ist nur dann berechtigt, ein Microsoft Office-Dokument auf Namirial-Dienste und -Software hochzuladen, wenn das hochgeladene Microsoft Office-Dokument von einem Nutzer erstellt wurde, der eine Lizenz für Microsoft Office besitzt.

Der Kunde erkennt an, dass er für die eingereichten Beiträge verantwortlich ist und dass er die volle Verantwortung für die Rechtmäßigkeit und das Urheberrecht der Beiträge trägt.

Der Kunde darf keinen Spam versenden. Der Kunde muss die Anti-Spam-Gesetze der Länder einhalten, in denen seine Empfänger leben (wenn der Kunde z. B. an Einwohner des Vereinigten Königreichs sendet, muss er die britischen Spam-Gesetze überprüfen, um sicherzustellen, dass er auch im Vereinigten Königreich konform ist).

Nichts in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann so ausgelegt werden, dass Namirial eine Partei in einer Transaktion (Umschlag) wird, die über die Namirial-Dienste und -Software abgewickelt wird, und Namirial gibt keine Zusicherung oder Garantie in Bezug auf die Transaktionen, die von einem Vertrag betroffen sein sollen.

Bestimmte Arten von Vereinbarungen und Dokumenten können von den Gesetzen über elektronische Signaturen ausgenommen sein, oder sie können speziellen Vorschriften unterliegen, die von verschiedenen Regierungsbehörden bezüglich elektronischer Signaturen und elektronischer Aufzeichnungen erlassen wurden. Namirial ist nicht dafür verantwortlich oder haftbar zu machen, ob ein bestimmter elektronischer Vertrag einer Ausnahme von den geltenden Gesetzen für elektronische Signaturen unterliegt oder ob er bestimmten behördlichen Verordnungen unterliegt oder ob er rechtmäßig durch elektronische Signaturen zustande kommen kann.

Einige Dienste können Funktionen bieten, die es dem Kunden ermöglichen, seine Inhalte mit anderen Nutzern zu teilen oder sie zu veröffentlichen. Wenn der Kunde diese Funktionen nutzt, können die besagten Nutzer seine Inhalte auf vielfältige Weise nutzen, kopieren, verändern oder weitergeben.

Namirial setzt physische, elektronische und verwaltungstechnische Verfahren ein, um den unbefugten Zugriff auf die Inhalte des Kunden zu schützen und zu verhindern. Namirial wählt diese Schutzmaßnahmen auf der Grundlage der Sensibilität der erfassten, verarbeiteten und gespeicherten Informationen und des aktuellen Stands der Technik. Namirial, in Übereinstimmung mit seinen Zertifizierungen (www.namirial.com) alle geeigneten Maßnahmen, um die Sicherheit der Namirial-Dienste und -Software zu gewährleisten; Namirial kann jedoch nicht für böswillige Angriffe außerhalb seines Einflussbereichs verantwortlich gemacht werden.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass die Namirial-Dienste und-Software kein Werkzeug zur Dokumentenarchivierung darstellen. Zu diesem Zweck verpflichtet sich der Kunde, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde, alle über die Namirial-Dienste und -Software unterzeichneten Dokumente innerhalb von 90 (neunzig) Kalendertagen ab dem Datum des Abschlusses des jeweiligen Umschlags herunterzuladen und gleichzeitig von der Plattform selbst zu löschen. Nach Ablauf dieser Frist ist Namirial berechtigt, den Inhalt zu entfernen.

Artikel 7 Eigentumsverhältnisse und ZwängeArtikel 7 Eigentumsverhältnisse und Zwänge


Das Eigentumsrecht, das Urheberrecht und andere gewerbliche Schutzrechte verbleiben bei Namirial und den Lizenzgebern von Namirial. Dies gilt auch für Produkte, die von Namirial im Rahmen der Leistungserbringung entwickelt und dem Kunden zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, Marken oder Urheberrechtsvermerke, die sich auf gewerbliche Schutzrechte von Namirial oder Dritten beziehen, zu entfernen oder zu verändern. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Programme oder Ergebnisse der Leistungserbringung einem oder mehreren Dritten für deren Geschäftszwecke zur Verfügung zu stellen.

Markenlizenz von eSignAnyWhere Logo

Das eSignAnyWhere-Logo ist eine eingetragene europäische und internationale Unionsmarke.

Artikel 8 Garantien


Sofern nicht in zusätzlichen Bedingungen angegeben, werden die Namirial-Dienste und die Software wie gesehen und wie verfügbar zur Verfügung gestellt. Soweit gesetzlich zulässig, lehnt Namirial alle ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien ab, einschließlich der stillschweigenden Garantien der Nichtverletzung von Rechten Dritter, der Marktgängigkeit und der Eignung für einen bestimmten Zweck. Namirial macht keine Zusagen über den Inhalt der Namirial-Dienste und -Software.

Namirial lehnt darüber hinaus jegliche Garantie ab, dass:

  1. die Namirial-Dienste oder die Software den Anforderungen des Kunden entsprechen oder ständig verfügbar, ununterbrochen, rechtzeitig, sicher oder fehlerfrei sind;
  2. die Ergebnisse, die durch die Nutzung der Namirial-Dienste oder der Software erzielt werden können, wirksam, genau oder zuverlässig sind;
  3. die Qualität der Namirial-Dienstleistungen oder der Software den Erwartungen des Kunden entsprechen wird; oder dass
  4. jegliche Fehler oder Mängel in den Namirial-Diensten oder der Software korrigiert werden.

Artikel 9 Verpflichtungen und Haftung von Namirial


Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, der Geschädigte weist nach, dass der Fehler im Einflussbereich von Namirial liegt und durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Namirial oder deren Erfüllungsgehilfen verursacht wurde.

Namirial übernimmt keine vertragliche oder außervertragliche Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die der Kunde oder ein Dritter erleidet, die sich aus der missbräuchlichen Nutzung der Namirial-Software und -Dienstleistungen durch den Kunden oder der Verletzung der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Bestimmungen ergeben oder damit zusammenhängen.

Die Haftung von Namirial für jeden Schadensfall ist auf 10 % des Gesamtbetrags beschränkt, den der Kunde in den letzten drei Monaten vor dem Ereignis für die Lizenz bezahlt hat. Ein Schadensersatzanspruch ist definiert als die Gesamtheit der Schadensersatzansprüche aller Geschädigten, die sich aus derselben Handlung ergeben, oder die Gesamtheit der Ansprüche desselben Geschädigten in Bezug auf verschiedene Handlungen in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang, oder die Gesamtheit eines einzigen Anspruchs, der sich aus einer oder mehreren Handlungen ergibt.

Diese Grenze gilt nicht für Personenschäden oder Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, allerdings muss der Antragsteller diesen schwereren Grad des Verschuldens nachweisen.

Artikel 10 Ausfuhrbeschränkungen


Durch die Nutzung der Dienstleistungen und der Software von Namirial erklärt und garantiert der Kunde, dass er sich nicht in einem Land befindet, das von der Europäischen Union mit einem Warenembargo belegt ist, nicht unter der Kontrolle eines solchen Landes steht und auch kein Staatsangehöriger oder Einwohner eines solchen Landes ist. Der Kunde verpflichtet sich, im Zusammenhang mit der Nutzung der Namirial-Dienste und -Software keine regulierten Gegenstände oder Informationen direkt oder indirekt an Personen außerhalb der Europäischen Union zu exportieren, zu reexportieren, zu übertragen oder zur Verfügung zu stellen, es sei denn, er hat alle anwendbaren Exportgesetze und -vorschriften der Europäischen Union und ausländischer Regierungen beachtet.

Artikel 11 Kundendaten und Datenschutz


Der Kunde akzeptiert die Tatsache, dass Namirial Kundendaten und Daten von Dritten, einschließlich Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer, gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 verarbeitet. Namirial wird die auf diese Weise erworbenen Daten nicht weitergeben und sie nur in dem Maße verwenden, wie es für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich ist.

Für den Fall, dass die dem Auftraggeber von der betroffenen Person zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten auch sensible personenbezogene Daten umfassen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Person einzuholen.

Bei Vor-Ort-Installationen: Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, den Mitarbeitern oder Beauftragten von Namirial Zugang zu den Systemen zu gewähren, auf denen die Namirial-Software installiert ist, und Namirial die Möglichkeit zu geben, die Nutzung direkt auf diesen Systemen zu analysieren, sofern dies fünf Werktage vorher angekündigt wird. Namirial gibt die so gewonnenen Daten nicht weiter und nutzt sie nur für Lizenzaudits.

Mit der Unterzeichnung der DPA ernennt der Kunde Namirial als Datenverarbeiter gemäß Artikel 28 der VO. EU 2016/679.

Artikel 12 Unterstützung


Bugs können über das Benutzermenü gemeldet werden. Der Kunde ist verpflichtet, den Kundensupport unverzüglich zu benachrichtigen, sobald er von einer unbefugten Nutzung seines Kontos Kenntnis erlangt.

Der Kundendienst für den Kunden wird von Namirial über einen speziellen Kommunikationskanal (Helpdesk) während der Arbeitszeit erbracht.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass die Helpdesk-Mitarbeiter während der Erbringung des Kundendienstes, sowohl per Fernzugriff als auch direkt, Kenntnis von den personenbezogenen Daten des Kunden erhalten können, die bei der Verbindung mit den IT-Geräten des Kunden anfallen.

Artikel 13 Vertraulichkeit


Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durchführung dieses Vertrages bekannt gewordenen Informationen – gleich welcher Art und Form – sowohl während der Laufzeit als auch nach Beendigung des Vertrages vertraulich zu behandeln und nicht für eigene Zwecke oder für Zwecke Dritter zu verwerten. Diese Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitsbedingung muss nachweislich allen Personen auferlegt werden, die aufgrund ihren Pflichten Zugang zu diesen Informationen haben.

Artikel 14 Gebühren


Abschnitt, der nur für Online-Käufe gilt

„Serviceplan“ bedeutet das Recht, den Namirial-Service und die Software für einen bestimmten Zeitraum gegen eine periodische Gebühr zu nutzen, vorbehaltlich der Serviceplanbeschränkungen und -anforderungen, die zur Beschreibung des ausgewählten Serviceplans auf der eSignAnyWhere-Website verwendet werden. Während der Laufzeit des Serviceplans und vorbehaltlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat der Kunde das Recht, ein Konto zu erhalten und sich als autorisierter Benutzer anzumelden, die auf den Namirial-Service und die Software zugreifen und diese nutzen können. Das Recht des Kunden, sein Konto zu verwenden, ist auf seine autorisierten Benutzer beschränkt, und der Kunde verpflichtet sich, die Namirial-Dienste und -Software nicht an Dritte weiterzuverkaufen oder anderweitig bereitzustellen.

Ein autorisierter Benutzer ist definiert als ein menschliches Wesen mit seinem wahren Namen, das berechtigt ist, auf die Namirial-Dienste und -Software zuzugreifen, um Dienste wie „E-Sign“ zu nutzen, unabhängig von der Anzahl der Geräte (z. B. Computer, Smartphone, Tablet usw.) von diesem autorisierten Benutzer verwendet wird und unabhängig davon, ob dieser autorisierte Benutzer die Namirial-Dienste und -Software zu einer bestimmten Zeit aktiv nutzt oder nicht. Die Anzahl der autorisierten Benutzer muss am Multiplexing-Frontend gemessen werden. Die Preise können für verschiedene Arten von autorisierten Benutzern variieren. Ein nicht von Menschen betriebenes Gerät darf nicht als autorisierter Benutzer auf die Namirial-Dienste und -Software zugreifen. Ein autorisiertes Benutzerkonto kann nicht von mehr als einer Person gemeinsam genutzt werden.

Wenn in einem Serviceplan ein monatliches Envelope-Limit (Allowance) festgelegt ist, werden alle Umschläge, die über den Envelope-Allowance hinausgehen, mit einer Gebühr pro Envelope belastet oder der Kunde muss das Konto auf einen höheren Envelope-Allowance upgraden.  Alle ungenutzten Envelope-Zertifikate verfallen und werden nicht von einem Abrechnungszeitraum auf den anderen übertragen. Das Konto des Kunden gilt zum Zeitpunkt des Versands eines Umschlags als einen Umschlag verbraucht, unabhängig davon, ob die Umschläge von den Empfängern empfangen wurden oder ob die Empfänger irgendwelche Handlungen an einem Dokument im Umschlag vorgenommen haben.

Die Preise, Funktionen und Optionen der Namirial-Dienste und -Software, die für das Konto des Kunden verfügbar sind, hängen vom Serviceplan ab, den der Kunde ausgewählt hat. Der Kunde kann auch optionale Dienstleistungen auf einer periodischen oder nutzungsbasierten Basis erwerben. Namirial kann die Preise, Funktionen oder Optionen, die mit einem Service-Plan verfügbar sind, ohne vorherige Ankündigung hinzufügen oder ändern. Wenn Namirial eine der vorstehenden Bedingungen ändert, kann der Kunde seine Nutzung des Namirial-Service und der Software am Ende des Abrechnungszyklus kündigen. Namirial kann über solche Änderungen per E-Mail, Mitteilung an den Kunden bei der Anmeldung oder durch Veröffentlichung auf der eSignAnyWhere-Website informieren.

Namirial stellt dem Kunden eine Rechnung in einem von Namirial gewählten Format zur Verfügung, das sich von Zeit zu Zeit ändern kann.

Abschnitt, der nur für Käufe gilt, die über einen Handelsvertreter getätigt werden.

Der Kunde muss den in den wirtschaftlichen Bedingungen angegebenen Betrag in der dort angegebenen Weise bezahlen.

Allgemeine Bestimmungen.

Alle im Vertrag angegebenen Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Im Falle eines Zahlungsverzugs werden zu Gunsten von Namirial oder des Vertriebspartners Zinsen gemäß der Richtlinie 2011/7/EU zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr berechnet, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist und unbeschadet aller anderen Rechte von Namirial. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass Namirial im Falle der Nichtzahlung der im Wirtschaftlich angegebenen Beträge die Namirial-Dienste und -Software nach eigenem Ermessen aussetzen oder beenden kann.

Es wird davon ausgegangen, dass die vom Kunden geschuldeten Beträge ab dem 2. Kalenderjahr nach Unterzeichnung dieses Vertrags einer jährlichen Aufwertung unterliegen können, die den Satz zur Anpassung der Lebenshaltungskosten in dem Land, in dem der Kunde ansässig ist, nicht übersteigt (z. B. kann bei einem im Jahr 2022 unterzeichneten Vertrag die Erhöhung ab 2023 erfolgen).

Der Kunde zahlt alle anfallenden Steuern und alle anfallenden Gebühren Dritter (z. B. Telefongebühren, Gebühren von Mobilfunkanbietern, ISP-Gebühren, Gebühren für Datentarife, Kreditkartengebühren, Wechselkursgebühren). Namirial und/oder der Vertriebspartner sind für diese Gebühren nicht verantwortlich. Namirial und/oder der Vertriebspartner können Schritte unternehmen, um die vom Kunden geschuldeten Gebühren einzutreiben. Der Kunde ist für alle damit verbundenen Inkassokosten und Ausgaben verantwortlich.

Namirial kann die Dienste, Software (einschließlich ihrer Teile oder Funktionen) jederzeit ohne Haftung gegenüber dem Kunden oder anderen ändern, aktualisieren oder einstellen. Namirial wird jedoch angemessene Anstrengungen unternehmen, um den Kunden zu benachrichtigen, bevor Namirial die Änderung vornimmt. Namirial wird dem Kunden auch eine angemessene Zeit zum Herunterladen Ihrer Inhalte geben. Wenn Namirial eine Dienstleistung in ihrer Gesamtheit abbricht, wird Namirial dem Kunden eine anteilige Rückerstattung für nicht verwendete Gebühren für diese Dienstleistung gewähren, die der Kunde möglicherweise im Voraus bezahlt hat.

Artikel 15 Angemessene Nutzung


Wenn Namirial den Verdacht hat, dass die Anzahl der von einem bestimmten Kunden versendeten Umschläge missbräuchlich und/oder übermäßig belastend ist oder ein Benutzerkonto von verschiedenen Personen genutzt wird, wird Namirial den Kunden unverzüglich benachrichtigen, den Anwendungsfall mit dem Kunden besprechen und alle weiteren Überwachungen, zusätzlichen Diskussionen und/oder Informationen, die erforderlich sind, um eine endgültige Entscheidung über die Vorgehensweise auf der Grundlage dieser Informationen zu treffen.

Der Kunde darf einem Umschlag keine Dateien und Anhänge hinzufügen, die größer als 10 MB sind, da große Dateien die Signierleistung beeinträchtigen können.

Abschnitt, der nur für Online-Käufe gilt

Für den Fall, dass der Kunde nach alleinigem Ermessen von Namirial die angemessenen Nutzungsbeschränkungen im Rahmen eines Serviceplans überschreitet, behält sich Namirial das Recht vor, den Endbenutzer ohne vorherige Ankündigung in einen höherwertigen Serviceplan zu übertragen. Wenn der Kunde seine Berechtigung für einen Service-Plan falsch darstellt, stimmt der Kunde zu, Namirial den zusätzlichen Betrag zu zahlen, der nach der günstigsten Preisstruktur berechnet worden wäre, für die der Endbenutzer berechtigt ist. Namirial kann einen Service-Plan jederzeit beenden und mit vorheriger Ankündigung an den Kunden das Konto des Kunden auf einen ähnlichen Service-Plan migrieren, der eine andere Gebühr tragen kann. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Namirial die Kreditkarte des Kunden für die mit einem alternativen Serviceplan verbundenen Gebühren belasten kann, auch wenn diese Gebühren höher sind als diejenigen, die der Kunde bei der Registrierung seines Kontos vereinbart hat.

Artikel 16 Laufzeit und Kündigung des Vertrages


Der Kunde ist berechtigt, die Namirial-Dienste und -Software für den in den wirtschaftlichen Bedingungen angegebenen Zeitraum zu nutzen.

Der Kunde akzeptiert die Tatsache, dass der Vertrag gekündigt werden kann und der Zugang zu den Dienstleistungen und Software von Namirial im Falle einer Verletzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit sofortiger Wirkung eingeschränkt werden kann, ohne dass der Kunde einen finanziellen Ausgleich verlangen kann. Der Kunde hat die Nutzung des Programms nach Erhalt der Kündigung des Vertrags einzustellen.

Wenn der Kunde das Konto schließen möchte, muss er/sie die entsprechenden Kontoeinstellungen aufrufen. Namirial wird das Konto auf Anfrage des Kunden schließen und alle Informationen aus seinen aktiven Datenbanken löschen. Wenn die Kontodaten dieselben sind, mit denen der Kunde auf andere von Namirial bereitgestellte Dienste zugreift, erklärt der Kunde, dass er sich dessen bewusst ist, dass die Deaktivierung des Kontos auch den Zugang zu den anderen Diensten verhindert. Das Konto wird so schnell wie möglich geschlossen. Wenn der Kunde Inhalte oder Informationen über die Namirial-Dienste und -Software mit anderen Benutzern geteilt hat, können diese Inhalte oder Informationen weiterhin für diese anderen Benutzer verfügbar sein, wenn sie nicht auch gelöscht oder ihre Konten geschlossen haben. Namirial haftet nicht für Verluste oder Schäden jeglicher Art, die einer Partei als Folge der Offenlegung durch solche Dritte entstehen können. Im Falle der Kündigung dieser Vereinbarung aus welchem Grund auch immer (z. B. bei Nichtverlängerung), ist der Kunde allein verantwortlich für die Unterbrechung aller Aktivitäten im Zusammenhang mit der Lieferung des Produkts.

Artikel 17 API


Namirial bietet eine API (Application Programming Interface) für die Integration. Die API-Nutzung kann begrenzt werden (z. B. maximal n API-Aufrufe pro Konto und Stunde), wie in den wirtschaftlichen Bedingungen vorgesehen.

Artikel 18 Geltendes Recht und Gerichtsstand


Der Vertrag unterliegt dem italienischen Recht.

Für alle Streitigkeiten oder Ansprüche zwischen den Parteien, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder dessen Änderungen ergeben, ist ausschließlich das Gericht von Ancona zuständig.

Diese Klausel gilt nicht, wenn der Kunde unter die Definition des Verbrauchers gemäß Artikel 2 der Richtlinie 2011/83/EU.

Artikel 19 Verschiedene Bestimmungen


Der Kunde erkennt an, dass Ansprüche auf schriftlichen Vereinbarungen beruhen müssen. Namirial und der Kunde erklären ausdrücklich und unwiderruflich, dass ein künftiger Verzicht auf das Schriftformerfordernis nur dann wirksam ist, wenn er schriftlich vereinbart wurde. Für den Abschluss, die Durchführung und die Beendigung dieses Vertrages mit Namirial erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass entweder fortgeschrittene elektronische Signaturen oder digitale handschriftliche biometrische Unterschriften der Schriftform gleichwertig sind.

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen aus irgendeinem Grund ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Wirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt und gültig. In diesem Fall verpflichten sich beide Parteien, die unwirksame Klausel durch einen entsprechenden Text zu ersetzen, der gültig ist und dem gewollten Sinn entspricht. Für den Fall einer Lücke in der Nutzung der Software und der Inanspruchnahme von Dienstleistungen verpflichten sich die Beteiligten, einen Text einzufügen, der gültig und gleichwertig zum beabsichtigten Sinn ist.

Der Kunde erklärt, dass ihm bekannt ist und er akzeptiert, dass Namirial das Recht hat, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Bedingungen für den Kundendienst jederzeit zu ändern. Die oben genannten Änderungen werden dem Kunden per E-Mail oder per Einschreiben oder durch die Veröffentlichung auf der Website https://www.esignanywhere.net/en/ und treten 30 (dreißig) Tage nach ihrer Bekanntgabe oder Veröffentlichung in Kraft. Akzeptiert der Kunde die oben genannten Änderungen nicht, ist er berechtigt, den Vertrag zum Stichtag zu kündigen. Die Kündigung muss an Namirial in der im Wirtschaftlich angegebenen Form erfolgen.

Verarbeitung von personenbezogenen Daten

Dieser Vertrag über die Verarbeitung personenbezogener Daten wird zwischen Namirial (im Folgenden auch „Datenverarbeiter“) und dem Kunden (im Folgenden auch „Datenverantwortlicher“) geschlossen.

  1. Ernennung

Im Sinne von Artikel 28 der Verordnung (EU) 2016/679 (im Folgenden auch die „Verordnung“) ernennt der Kunde als Verantwortlicher für die Datenverarbeitung, der für die Entscheidungen über die Zwecke und Methoden der Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich ist, in der Person seines gesetzlichen Vertreters, Namirial, das dies akzeptiert, zum Datenverarbeiter für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die im Rahmen der geltenden vertraglichen Vereinbarungen durchgeführt wird.

  1. Dauer, Zweck, Art der Daten, Kategorien der betroffenen Personen und Ort der Verarbeitung.

Diese Ernennung gilt für die gleiche Dauer wie der Vertrag, auf den Bezug genommen wird.

Der Datenverarbeiter verarbeitet allgemeine Daten, insbesondere personenbezogene Daten (z.B. Vorname, Nachname), Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Inhalt usw.) und alle anderen Informationen, die durch die Nutzung des Dienstes übermittelt werden.

Die Kategorien der betroffenen Personen sind Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten des für die Verarbeitung Verantwortlichen.

Die Zwecke der Verarbeitung sind im Umfang der vom Kunden angeforderten Dienstleistungen enthalten, die im Vertrag und seinen Anhängen sowie in allen nachfolgenden Vereinbarungen zur Änderung und Ergänzung desselben enthalten sind, die auch Folgendes umfassen können: A) Kundendienst; B) Laufende Unterstützung.

  1. Pflichten des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen

Der für die Verarbeitung Verantwortliche erklärt, dass die von ihm an den Datenverarbeiter übermittelten Daten i) für die Zwecke, für die sie erhoben und anschließend verarbeitet werden, erheblich sind und nicht darüber hinausgehen; ii) unter Einhaltung aller geltenden Vorschriften über die Verarbeitung personenbezogener Daten erhoben werden; iii) zum Zeitpunkt der Verarbeitung der Unterlagen über die Lohn- und Gehaltsabrechnung der Beschäftigten aktualisiert sind.

Es versteht sich von selbst, dass es in der Verantwortung des für die Verarbeitung Verantwortlichen liegt, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der betroffenen Personen zu ermitteln.

Der für die Verarbeitung Verantwortliche verpflichtet sich, den Auftragsverarbeiter von allen Ansprüchen freizustellen, die von den betroffenen Personen aufgrund der ihnen in den Artikeln 15 ff. der Verordnung zuerkannten Rechte wegen unrechtmäßiger Verarbeitung personenbezogener Daten geltend gemacht werden können, sowie von allen anderen Ansprüchen, die von den für die Sanktionen und Kontrollen der Verarbeitung personenbezogener Daten zuständigen institutionellen Stellen geltend gemacht werden können.

Im Falle von Verstößen gegen die geltenden Vorschriften über die Verarbeitung personenbezogener Daten, auch unter Berücksichtigung der zivil- und strafrechtlichen Folgen, die die geltende Rechtsordnung vorsieht, haftet ausschließlich der für die Verarbeitung Verantwortliche, wobei der für die Verarbeitung Verantwortliche das Recht hat, rechtliche Schritte einzuleiten, um die durch diese Verstöße verletzten Rechte und Interessen zu wahren.

Der für die Verarbeitung Verantwortliche bleibt für die Verarbeitung von Informationen verantwortlich, die durch nach seinen Vorgaben entwickelte Anwendungsverfahren und/oder durch seine eigenen IT- oder Telekommunikationsmittel erfolgt.

  1. Pflichten des Datenverarbeiters

Der Datenverarbeiter verpflichtet sich,:

  1. personenbezogene Daten gemäß den dokumentierten Anweisungen des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen zu verarbeiten;
  2. sicherzustellen, dass die zur Verarbeitung personenbezogener Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet und angemessen geschult sind;

iii. alle nach Artikel 32 der Verordnung erforderlichen Maßnahmen zu treffen;

  1. die in Artikel 28 Absätze 2 und 4 der Verordnung genannten Bedingungen bei der Inanspruchnahme eines anderen für die Verarbeitung Verantwortlichen einzuhalten;
  2. unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung den für die Verarbeitung Verantwortlichen mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen zu unterstützen, soweit dies möglich ist, um der Verpflichtung des für die Verarbeitung Verantwortlichen nachzukommen, Anträgen auf Ausübung der Rechte der betroffenen Person gemäß Kapitel III der Verordnung nachzukommen;
  3. den für die Verarbeitung Verantwortlichen bei der Einhaltung der in den Artikeln 32 bis 36 der Verordnung festgelegten Pflichten zu unterstützen, wobei die Art der Verarbeitung und die dem für die Verarbeitung Verantwortlichen zur Verfügung stehenden Informationen zu berücksichtigen sind;

vii. dem für die Verarbeitung Verantwortlichen alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die erforderlich sind, um die Einhaltung der in diesem Vertrag festgelegten Verpflichtungen und der geltenden Rechtsvorschriften nachzuweisen, indem er Prüfungen, einschließlich Inspektionen und Verfahren vor den Aufsichts- und Justizbehörden, an denen der für die Verarbeitung Verantwortliche beteiligt ist, zulässt und dazu beiträgt;

viii. nach dem Ermessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen alle personenbezogenen Daten zu löschen oder zurückzugeben, nachdem die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Verarbeitung beendet wurde, und vorhandene Kopien zu löschen, es sei denn, das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten schreibt die Aufbewahrung der Daten vor;

  1. dem für die Verarbeitung Verantwortlichen unverzüglich alle Anfragen von betroffenen Personen, Einwände, Inspektionen oder Anfragen der Aufsichtsbehörden und der Justizbehörden sowie alle anderen relevanten Informationen im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu übermitteln.

Unbeschadet der allgemeinen Grundsätze des Schutzes personenbezogener Daten kommt der Datenverarbeiter seinen Verpflichtungen in einem Umfang nach, der in einem angemessenen Verhältnis zum Zweck und zu den verfolgten Zielen steht, auch im Hinblick auf den erforderlichen Aufwand und die Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen.

  1. Ermächtigung zur Beauftragung von Unterauftragsverarbeitern

Der für die Verarbeitung Verantwortliche genehmigt den Einsatz von Unterauftragsverarbeitern (nachstehend „Unterauftragsverarbeiter“ genannt) für die Verarbeitung.

Der für die Verarbeitung Verantwortliche vergewissert sich, dass der/die Unterauftragsverarbeiter durch einen Vertrag oder einen anderen Rechtsakt nach dem Unionsrecht gebunden ist/sind, in dem Klauseln zum Schutz personenbezogener Daten festgelegt sind, und dass diese Klauseln Schutzgarantien bieten, die nicht schlechter sind als dieser Vertrag.

  1. Übermittlung in Drittländer

Beabsichtigt der für die Verarbeitung Verantwortliche, personenbezogene Daten in Länder außerhalb der EU zu übermitteln, so darf dies nur geschehen, wenn die in den Artikeln 44 ff. der Verordnung genannten Bedingungen erfüllt sind.

  1. Sicherheitsmaßnahmen

Der Datenverarbeiter muss mindestens die in Artikel 32 DSGVO genannten technischen und organisatorischen Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Dazu gehört der Schutz vor Sicherheitsverletzungen, die versehentlich oder unrechtmäßig zur Zerstörung, zum Verlust, zur Änderung, zur unbefugten Weitergabe von oder zum Zugriff auf Daten führen (Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten). Bei der Beurteilung des angemessenen Sicherheitsniveaus berücksichtigen die Vertragsparteien in gebührender Weise den Stand der Technik, die Kosten der Umsetzung, die Art, den Umfang, die Umstände und die Zwecke der Verarbeitung sowie die mit der Verarbeitung verbundenen Risiken für die betroffenen Personen.

Der Auftragsverarbeiter gewährt seinen Mitarbeitern nur insoweit Zugang zu den personenbezogenen Daten, als dies für die Durchführung, Verwaltung und Überwachung des Vertrags unbedingt erforderlich ist. Sie stellt sicher, dass die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen sich zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

  1. Bestimmungen für den Fall der Beendigung der Verarbeitung

Bei Beendigung der dem Datenverarbeiter anvertrauten Verarbeitungen sowie bei Beendigung der Verarbeitung durch den Datenverarbeiter oder des zugrunde liegenden Verhältnisses aus irgendeinem Grund ist der Datenverarbeiter nach dem Ermessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen verpflichtet: (i) die verarbeiteten personenbezogenen Daten an den für die Verarbeitung Verantwortlichen zurückzugeben oder (ii) ihre vollständige Vernichtung zu veranlassen, außer in Fällen, in denen die Aufbewahrung der Daten gesetzlich vorgeschrieben ist oder aus anderen Gründen (Buchhaltung, Steuern usw.) erforderlich ist. In beiden Fällen stellt der Datenverarbeiter dem für die Verarbeitung Verantwortlichen eine schriftliche Erklärung zur Verfügung, aus der hervorgeht, dass in den Räumlichkeiten des Datenverarbeiters keine Kopie der personenbezogenen Daten des für die Verarbeitung Verantwortlichen vorhanden ist.

  1. Aufzeichnung der Verarbeitungstätigkeiten

Der Datenverarbeiter muss in den in Artikel 30 der Verordnung genannten Fällen ein Verzeichnis gemäß Artikel 30 Absatz 2 der Verordnung über alle Kategorien von Verarbeitungstätigkeiten führen, die im Auftrag eines für die Verarbeitung Verantwortlichen durchgeführt werden, und dieses Verzeichnis enthalten:

  1. den Namen und die Kontaktdaten des/der Datenverarbeiter(s) und gegebenenfalls des Datenschutzbeauftragten;
  2. die Kategorien von Verarbeitungen, die im Auftrag des für die Verarbeitung Verantwortlichen durchgeführt werden;

iii. gegebenenfalls die Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation, einschließlich der Angabe des Drittlandes oder der internationalen Organisation und – bei Übermittlungen nach Artikel 49 Absatz 2 der Verordnung – der Dokumentation der geeigneten Garantien;

  1. wenn möglich, eine allgemeine Beschreibung der technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen nach Artikel 32 Absatz 1 der Verordnung.

Gratifikation

Es wird davon ausgegangen, dass diese Ernennung keinen Anspruch des Datenverarbeiters auf eine bestimmte Vergütung und/oder Entschädigung und/oder Erstattung im Zusammenhang mit dieser Ernennung begründet.

Diese Ernennung ist ausdrücklich dazu bestimmt, jede andere Ernennung für dieselbe Datenverarbeitungstätigkeit zu widerrufen und zu ersetzen.

[dieser Vertrag wird mittels elektronischer Signatur unterzeichnet]

Der Unterzeichner verpflichtet sich, die Bedeutung der Bestimmungen in den folgenden Artikeln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Mod.NAM SAW11) vollständig gelesen, verstanden und ausdrücklich akzeptiert zu haben: Artikel 2 (Vertrag); Artikel 5 (Pflichten und Zuständigkeiten des öffentlichen Auftraggebers); Artikel 6 (Inhalt); Artikel 7 (Eigentum und Beschränkungen); Artikel 8 (Garantien); Artikel 9 (Pflichten und Verantwortlichkeiten von Namirial); Artikel 10 (Ausfuhrbeschränkungen); Artikel 14 (Zölle); Artikel 15 (Fair Use); Artikel 16 (Laufzeit und Aufhebung des Vertrags); Artikel 18 (Anwendbares Recht und Gerichtsstand); Artikel 19 (Sonstige Bestimmungen).

[dieser Vertrag wird mittels elektronischer Signatur unterzeichnet]

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